Wie werden die Klimaprämien berechnet?

Grundprinzip fûr die Berechnung der Klimaprämien

Klima-prämie

=

Mindestanteil

+

Variabler Anteil

Woher stammen die Klimaprämien?

Die Plattform bündelt die Beiträge der Mitgliedsunternehmen nach gemeinsamen Regeln und einem einheitlichen Dekarbonisierungstarif. Dieser Tarif ist für 2025 und 2026 fest und beträgt CHF 55.– pro Tonne gespeichertes CO₂-Äq. und CHF 140.– pro Tonne nicht emittiertes CO₂-Äq.

Anschliessend werden diese Investitionen an die engagierten Betriebe gelenkt, in Form von Klimaprämien, die direkt an die Landwirtinnen und Landwirte gezahlt werden.

Mindestanteil

Es handelt sich um eine Prämie pro Einheit landwirtschaftlichen Produkts, die allen in ClimaCert engagierten Landwirtinnen und Landwirten ausbezahlt wird, deren Produkt auf der Plattform berechtigt ist.
Dieser Mindestanteil anerkennt das Engagement im Verfahren und benachteiligt jene Landwirtinnen und Landwirte nicht, die bereits zahlreiche Hebel eingesetzt haben.
Diese garantierten Mindestprämien werden nicht nur bei Teilnahme an der Initiative gezahlt, sondern auch Betrieben, die bereits zahlreiche Massnahmen umsetzen und somit nicht benachteiligt werden.

Variabler Anteil

Es handelt sich um den variablen Teil der Prämie; dieser ist proportional zur auf dem Betrieb gemessenen Klimawirkung.
Er summiert die zusätzliche Speicherung in den Böden und die Reduktionen der GHG-Emissionen.
Die auf der AgroImpact-Plattform engagierten Betriebe erhalten bereits eine durchschnittliche Prämie von CHF 5’000 pro Jahr für die ersten Produkte, die bei der Einführung des Systems prämienberechtigt waren.

Unterstützungsoptionen für die Diagnosekosten

Zusätzlich zu den Klimaprämien, können die Betriebe für die Kohlenstoffdiagnose Unterstützung erhalten.

Im Rahmen ihrer Klimapolitik unterstützen einige Kantone die Diagnoseverfahren. Diese Unterstützungen variieren und existieren in den Kantonen: Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg und Waadt.

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